Geschaeftsraeume sind wichtige Ausnahme .
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Fuer den allgemeinen Publikumsverkehr sind diese geoeffnet .
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er greift in das mittelbar auf das Zivilrecht einwirkende allgemeine Persönlichkeitsrecht ein .
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er greift in den Gleichheitsgrundsatz ein .
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deswegen ist hier ein willkuerlicher Ausschluss einzelner Personen nicht moeglich .
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