auch in diesem Fall gilt aber das AGG . das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein Gesetz . Einschraenkungen koennen sich auch aus Vertrag ergeben . Einschraenkungen koennen sich auch aus Wettbewerbsrecht ergeben . und Einschraenkungen koennen sich auch aus Grundrechtsbindung oeffentlich beherrschter Unternehmen ergeben .