Geschaeftsraeume sind wichtige Ausnahme . Fuer den allgemeinen Publikumsverkehr sind diese geoeffnet . er greift in das mittelbar auf das Zivilrecht einwirkende allgemeine Persönlichkeitsrecht ein . er greift in den Gleichheitsgrundsatz ein . deswegen ist hier ein willkuerlicher Ausschluss einzelner Personen nicht moeglich .