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- auch in diesem Fall gilt aber das AGG .
- das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein Gesetz .
- Einschraenkungen koennen sich auch aus Vertrag ergeben .
- Einschraenkungen koennen sich auch aus Wettbewerbsrecht ergeben .
- und Einschraenkungen koennen sich auch aus Grundrechtsbindung oeffentlich beherrschter Unternehmen ergeben .
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