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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
EnVR 5/14
vom
28. Juli 2015
in dem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren
-2-
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat
durch die Präsidentin des
Bundesgerichtshofs Limperg sowie die Richter Prof. Dr. Strohn, Dr. Grüneberg,
Dr. Bacher und Dr. Deichfuß
am 28. Juli 2015
beschlossen:
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der
Angelegenheit notwendigen Kosten der Beschwerdegegnerin zu
tragen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
Gründe:
1
Die Beschwerdeführerin hat die Rechtsbeschwerde unter Anerkennung
der Kostenlast zurückgenommen. Der Beschwerdeführerin sind daher entsprechend ihrer Kostenübernahmeerklärung die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen.
-3-
2
In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird der Wert des
Rechtsbeschwerdeverfahrens auf 50.000 € festgesetzt.
Limperg
Strohn
Bacher
Grüneberg
Deichfuß
Vorinstanz:
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2013 - VI-3 Kart 109/12 (V) -