Nachträglicher Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EEG 2009 § 32 Eine Photovoltaikanlage ist auf einer baulichen Anlage im Sinne von § 32 Abs. 2 EEG 2009 angebracht, wenn die dafür in Anspruch genommene Fläche einen künstlich hergerichteten integralen Bestandteil einer Sportanlage bildet, der dem Zweck der baulichen Gesamtanlage funktionstypisch untergeordnet ist (hier: Innenbereich einer Galopprennbahn). BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - VIII ZR 308/12 - OLG Dresden LG Dresden