50 lines
No EOL
2.1 KiB
Text
50 lines
No EOL
2.1 KiB
Text
BUNDESGERICHTSHOF
|
||
BESCHLUSS
|
||
3 StR 287/00
|
||
vom
|
||
20. September 2000
|
||
in der Strafsache
|
||
gegen
|
||
|
||
wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen u.a.
|
||
|
||
-2-
|
||
|
||
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 20. September
|
||
2000 einstimmig beschlossen:
|
||
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 29. Dezember 1999 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der
|
||
Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil
|
||
des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
|
||
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und
|
||
die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen
|
||
notwendigen Auslagen zu tragen.
|
||
Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts
|
||
bemerkt der Senat:
|
||
Das Landgericht hat in den Urteilsgründen auf nahezu
|
||
32 Seiten den Inhalt der Zeugenaussagen und der Darlegung
|
||
der Sachverständigen referiert. Dessen bedurfte es hier nicht.
|
||
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß
|
||
die Urteilsgründe nicht der Dokumentation der Beweisaufnahme dienen; sie sollen nicht das vom Gesetzgeber abgeschaffte Protokoll über den Inhalt von Angeklagten- und Zeugenäußerungen ersetzen, sondern vielmehr das Ergebnis der
|
||
Hauptverhandlung wiedergeben und die Nachprüfung der getroffenen Entscheidung auf Rechtsfehler hin ermöglichen; ei-
|
||
|
||
-3-
|
||
|
||
ne umfängliche Wiedergabe der Zeugenaussagen in den Urteilsgründen ohne Bezug zu Einzelheiten der Beweiswürdigung ist deshalb regelmäßig verfehlt (vgl. BGH NStZ 1997,
|
||
377; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 - und
|
||
4. Mai 1999 - 1 StR 104/99). Eine bloße Wiedergabe der
|
||
Zeugenaussagen ersetzt nicht die Würdigung der Beweise.
|
||
Sie kann unter - hier wegen der Erwägungen auf S. 24 f. und
|
||
41 f. des Urteils nicht gegebenen - Umständen sogar den Bestand des Urteils gefährden, wenn die Besorgnis besteht, der
|
||
Tatrichter sei davon ausgegangen, eine breite Darstellung der
|
||
erhobenen Beweise könne die gebotene eigenverantwortliche
|
||
Würdigung ersetzen (BGH NStZ-RR 1998, 277; NStZ 1998,
|
||
475).
|
||
Rissing-van Saan
|
||
|
||
Winkler
|
||
von Lienen
|
||
|
||
Pfister
|
||
Becker
|
||
|
||
|