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- BUNDESGERICHTSHOF
- BESCHLUSS
- Xa ZR 42/09
- vom
- 11. November 2009
- in der Patentnichtigkeitssache
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- Der Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. November 2009
- durch die Richter Prof. Dr. Meier-Beck, Keukenschrijver, die Richterin Mühlens
- und die Richter Dr. Berger und Dr. Bacher
- beschlossen:
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- Der Streitwert für das Nichtigkeitsverfahren erster Instanz und für
- das Berufungsverfahren wird auf
- 3.000.000,-- €
- festgesetzt.
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- Gründe:
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- 1
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- Die Festsetzung erfolgt für das erstinstanzliche Verfahren in Abänderung
- der Streitwertfestsetzung durch das Bundespatentgericht vom 10. Februar
- 2009; sie beruht insoweit auf § 63 Abs. 3 GKG 2004. Für das Berufungsverfahren beruht die Festsetzung auf §§ 61 ff. GKG 2004 i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 4
- PatKostG.
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- -3-
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- 2
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- Für die Bemessung des Streitwerts sind nicht die von den Parteien in
- erster Instanz übereinstimmend angegebenen, ersichtlich erheblich zu niedrig
- gegriffenen Werte maßgeblich; abzustellen ist vielmehr auf den gemeinen Wert
- des Patents zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens in der jeweiligen Instanz zuzüglich des Betrags der bis dahin entstandenen Schadensersatzansprüche (grundlegend hierzu BGH, Beschl. v. 11.10.1956 - I ZR 28/55, GRUR
- 1957, 79 - Streitwert).
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- 3
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- Der substantiiert vorgetragenen Angabe der Beklagten, es sei von einem
- eigenen Gesamtumsatz von 300.000.000,-- € zuzüglich den nicht bezifferten
- Umsätzen der Verletzer auszugehen, ist die Klägerin nur hinsichtlich einzelner
- Rechnungsposten, nicht aber im Ergebnis entgegengetreten. Der Senat geht
- deshalb davon aus, dass in die Streitwertberechnung bereits Eigenumsätze der
- Beklagten in dieser Höhe einfließen. Auch dem von der Beklagten angegebenen Lizenzsatz von 3,5 % ist die Klägerin nicht entgegengetreten. Auf Grund
- dieser Umstände bemisst der Senat den Streitwert für beide Instanzen
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- übereinstimmend auf 3.000.000,-- €. Dabei hat er auch berücksichtigt, dass die
- Mähmaschine nach dem Streitpatent durch vier Patente geschützt war (vgl.
- zum Schadensersatz nach der Lizenzanalogie OLG Düsseldorf Mitt. 1998, 27,
- 32).
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- Meier-Beck
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- Keukenschrijver
- Berger
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- Mühlens
- Bacher
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- Vorinstanz:
- Bundespatentgericht, Entscheidung vom 10.02.2009 - 4 Ni 67/07 (EU) -
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