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- Berichtigter Leitsatz
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- Nachschlagewerk:
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- ja
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- BGHZ:
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- nein
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- BGHR:
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- ja
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- BGB § 147 Abs. 2, § 308 Nr. 1
- a) Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann
- der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums
- von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB; Fortführung von Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873).
- b) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei
- Monate gebunden ist, sind stets mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar.
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- BGB § 291
- Die auf der Anwendung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie beruhende Zug um Zug-Verurteilung hindert nicht die Zuerkennung von Prozesszinsen.
- BGH, Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 52/12 - OLG Nürnberg
- LG Nürnberg-Fürth
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