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- 5 StR 480/11
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- BUNDESGERICHTSHOF
- BESCHLUSS
- vom 10. Januar 2012
- in der Strafsache
- gegen
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- 1.
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- 2.
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- wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen u.a.
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- -2-
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- Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Januar 2012
- beschlossen:
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- Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 22. Juni 2011 werden nach § 349
- Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
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- Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels
- zu tragen. Es wird davon abgesehen, dem Beschwerdeführer
- die Kosten seines Rechtsmittels aufzuerlegen.
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- Es beschwert die Angeklagten nicht, dass das Landgericht ein versuchtes
- oder gar vollendetes Kapitalverbrechen nicht näher geprüft hat.
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- Basdorf
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- Brause
- Schneider
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- Schaal
- König
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