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- 5 StR 263/10
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- BUNDESGERICHTSHOF
- BESCHLUSS
- vom 28. Oktober 2010
- in der Strafsache
- gegen
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- wegen Untreue
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- -2-
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- Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Oktober 2010
- beschlossen:
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- Der Haftbefehl des Landgerichts Berlin vom 9. Juni 2004
- wird aufgehoben.
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- G r ü n d e
- 1
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- Mit heutigem Beschluss hat der Senat auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Dezember 2009 gemäß § 349
- Abs. 4 StPO aufgehoben und das Verfahren nach § 206a StPO eingestellt.
- Der Haftbefehl des Landgerichts Berlin vom 9. Juni 2004 war daher aufzuheben (§ 126 Abs. 3 StPO).
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- Brause
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- Raum
- Schneider
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- Schaal
- Bellay
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