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1 year ago
  1. BUNDESGERICHTSHOF
  2. BESCHLUSS
  3. 2 ARs 397/03
  4. 2 AR 259/03
  5. vom
  6. 19. Dezember 2003
  7. in der Strafsache
  8. gegen
  9. wegen Widerstandes
  10. Az.: 25 Js 732/03 Staatsanwaltschaft Bochum
  11. Az.: 12 AR 66/03 Amtsgericht Neuwied
  12. Az.: 34 Ds AK 275/03 Amtsgericht Recklinghausen
  13. -2-
  14. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 19. Dezember 2003 beschlossen:
  15. Für die Untersuchung und Entscheidung der Sache ist das Amtsgericht - Jugendrichter - Neuwied zuständig.
  16. Gründe:
  17. Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift vom 4. Dezember
  18. 2003 zutreffend ausgeführt:
  19. "Am 17. Juni 2003 erhob die Staatsanwaltschaft Bochum gegen den zu
  20. jenem Zeitpunkt in Recklinghausen wohnhaften Heranwachsenden
  21. A.
  22. wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
  23. Anklage zum Amtsgericht - Jugendrichter - Recklinghausen. Nach Eröffnung
  24. des Hauptverfahrens am 21. Juli 2003 verzog der Angeklagte nach Neuwied,
  25. wo er seit dem 1. September 2003 gemeldet ist. Die auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 42 Abs. 3 JGG angetragene Übernahme hat das Amtsgericht
  26. Neuwied abgelehnt, weshalb das Amtsgericht Recklinghausen die Sache am
  27. 17. November 2003 dem Bundesgerichtshof zur Bestimmung der Zuständigkeit
  28. vorgelegt hat.
  29. Zuständig ist das Amtsgericht Neuwied. Der in § 42 Abs. 3 JGG zum
  30. Ausdruck kommende Grundsatz, daß Heranwachsende sich vor dem für ihren
  31. Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen
  32. werden, wenn die dadurch eintretenden Erschwernisse für das Verfahren er-
  33. -3-
  34. heblich sind (vgl. Senatsbeschluß vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03). Dies ist
  35. hier nicht der Fall: Es handelt sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt,
  36. der keine längere Beweisaufnahme erwarten läßt, zumal der Angeklagte den in
  37. der Anklageschrift geschilderten äußeren Geschehensablauf in seiner Beschuldigtenvernehmung zugestanden hat."
  38. Dem schließt sich der Senat an.
  39. Bode
  40. Detter
  41. Rothfuß
  42. Otten
  43. Fischer