Search on legal documents using Tensorflow and a web_actix web interface
You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.

44 lines
2.0 KiB

1 year ago
  1. BUNDESGERICHTSHOF
  2. BESCHLUSS
  3. 2 StR 309/03
  4. vom
  5. 27. August 2003
  6. in der Strafsache
  7. gegen
  8. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer
  9. Menge u.a.
  10. -2-
  11. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 27. August 2003 gemäß § 349 Abs. 2 StPO beschlossen:
  12. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mainz vom 6. Mai 2003 wird als unbegründet verworfen,
  13. da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
  14. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu
  15. tragen.
  16. Ergänzend bemerkt der Senat:
  17. Die Rüge der fehlenden örtlichen Zuständigkeit des Landgerichts Mainz
  18. (§ 338 Nr. 4 StPO) ist unbegründet. Hinsichtlich des Angeklagten war der Gerichtsstand des Zusammenhangs (§§ 3, 13 StPO) gegeben. Die Tatsache, daß
  19. das Verfahren gegen den früheren Mitangeklagten später abgetrennt wurde,
  20. ließ die Zuständigkeit des Landgerichts Mainz nicht wieder entfallen. Eine Zuständigkeit, die durch die Verbindung zusammenhängender Strafsachen geschaffen worden ist, bleibt auch dann bestehen, wenn der Grund der Verbindung nach Eröffnung des Hauptverfahrens wegfällt (BGHSt 16, 391, 393; BGH,
  21. Urteil vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01 = NJW 2003, 412, 446, insoweit in
  22. BGHSt 48, 52 nicht abgedruckt).
  23. Es gefährdet den Bestand des Urteils auch nicht, daß der Urteilstenor
  24. eine niedrigere Strafe (zwei Jahre und sechs Monate) ausweist, als sie die Urteilsgründe für angemessen erklären (zwei Jahre und neun Monate). Es verbleibt vielmehr bei der aus dem Urteilstenor ersichtlichen - der verkündeten
  25. -3-
  26. Urteilsformel entsprechenden - Strafe (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Februar
  27. 2000 - 4 StR 488/99; Beschluß vom 27. Juni 2000 - 4 StR 184/00; BGH NStZRR 2000, 292).
  28. Rissing-van Saan
  29. Detter
  30. Rothfuß
  31. RiBGH Bode ist
  32. ist infolge Urlaubsabwesenheit an der
  33. Unterschrift gehindert.
  34. Rissing-van Saan
  35. Fischer